Buslinien:

913
914
915
916
917
922

  • Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten können bei den zuständigen Verkehrsunternehmen (nur Busfahrkarten) oder beim Landkreis Grafschaft Bentheim, Abt. Kreisstraßen und Mobilität (nur Bus/Schiene-Fahrkarten) beantragt werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben.

Antrag Busfahrkarte

Es besteht für die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit die Anträge für das neue Schuljahr direkt online https://portal.grafschaft-bentheim.de/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/696/show oder über den QR-Code zu stellen.

Antrag Schülerzeitkarte 2023-2024

 

Erstattung Bezuschussung von Fahrtkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Richtlinie.

Richlinie zur Bezuschussung von Fahrtkosten

Antrag Bezuschussung Sek II 2021-2022