Buslinien:

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  • Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei „reinen“ Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!

Antrag Busfahrkarte

Um eine effizientere Bearbeitung zu schaffen, bitten wir, die Anträge auf Schülerzeitfahrkarten nur online zu stellen.

Antragstellung über den QR-Code:

Die Antragsstellung ist bis zum 10.5.2024 online vorzunehmen. Die Anträge der Schülerinnen und Schüler, bei denen die Anmeldung an der Schule bzw. die Entscheidung für die Schulform erst später erfolgt, benötigen wir spätestens bis zum 07.06.2024.

Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag in Papierform telefonisch unter 05921-961600 angefordert werden.

 

Erstattung Bezuschussung von Fahrtkosten für Schüler*innen der Sekundarstufe II der allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim ist gemäß § 114, Niedersächsisches Schulgesetzes (NSchG) Träger der Schülerbeförderung in seinem Gebiet. Zur Herstellung gleichwertiger Zugangsmöglichkeiten zu den Bildungsstandorten im Landkreis Grafschaft Bentheim verfolgt der Landkreis das Ziel, die Schülerinnen und Schüler, die nach § 114 NSchG keinen rechtlichen Anspruch auf Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Träger der Schülerbeförderung haben, finanziell zu unterstützen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der unten stehenden Richtlinie.

Richlinie zur Bezuschussung von Fahrtkosten

Antrag Bezuschussung Sek II 2021-2022

 

Aktuelle Information:

- Die Gültigkeit der Deutschlandtickets (D-Tickets) endet am 30.06.2024 ! Eine weitere Nutzung der D-Tickets über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht gestattet und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was entsprechend geahndet werden würde. Es ist daher zwingend erforderlich zum Schuljahr 2024/2025 einen neuen Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen. Dies ist, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ab sofort online möglich.

Die neuen Fahrkarten für die berechtigten Schüler/innen werden wir Ihnen, sofern rechtzeitig ein Antrag auf Schülerbeförderung gestellt wurde, zum Ende der Sommerferien ausliefern. Wir bitten Sie, alle für das abgelaufene Schuljahr 2023/2024 ausgehändigten D-Tickets einzuziehen und die neuen Fahrkarten daraufhin auszuteilen (Fahrkartentausch).

 

- Auch die Fahrschüler/innen, die Fahrkarten der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB) oder Meyering Verkehrsgesellschaft (MVGB)  - betrifft Kurzstrecken der Tarifzonen 1 und 2 – besitzen, müssen zum neuen Schuljahr 2024/2025, wie in den vergangenen Schuljahren, einen neuen Antrag stellen und bekommen dann zum Schuljahresbeginn neue Fahrkarten. Die alten Fahrkarten für das Schuljahr 2023/2024 müssen nicht zurückgegeben werden, da hier die Befristung für das Schuljahr klar definiert und erkenntlich ist.