Wofür wird das iPad in der Schule genutzt?

Das iPad kann ab Jahrgang 9 in allen Unterrichtsfächern eingesetzt werden. Auf dem iPad befinden sich die für den Fachunterricht relevanten Apps. Digitale Lehrwerke, wie z.B. das Englischbuch, können eigenständig auf das iPad geladen werden. Aktuell ist aber noch nicht abzusehen, ob oder wann die digitalen Lehrwerke die klassischen Schulbücher ablösen werden.
Mitschriften sowie die Sammlung von Arbeitsblättern und auch Mappen, bzw. Hefte können in digitaler Form auf dem iPad geführt werden. Hierzu eignen sich unterschiedliche Apps, wie z.B. die App OneNote oder GoodNotes. Es ist auch möglich, die Mitschriften zunächst auf einem Blatt Papier anzufertigen und im Anschluss mittels der Kamera des iPads „einzuscannen“. Natürlich kann aber auch weiterhin eine rein analoge Mitschrift geführt werden.
Über das iPad können die Schülerinnen und Schüler auf den Schulserver „IServ“ zugreifen, um ihre schulische Emailadresse zu nutzen, Dateien mit ihren Mitschülerinnen und Mitschülern sowie den Lehrkräften auszutauschen oder den Kalender zu nutzen. Außerdem wird der Vertretungsplan des LMG in der App Untis Mobile abgebildet. Die App ist kostenfrei für Android und iOS verfügbar.
Weitere Einsatzmöglichkeiten sind kooperative Schreibformen, das Anfertigen von Lehr- und Lernvideos, Recherchearbeit sowie die Erstellung von Präsentationen und vieles mehr.

Anschaffung

Das Lise-Meitner-Gymnasium arbeitet für die Anschaffung von iPads mit der Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB) zusammen. Die Schule stellt etwa im April jeden Jahres einen Link für das Bestellportal der GfdB zur Verfügung. Die Schule verwaltet die Geräte, kauft sie aber nicht. Es ist auch möglich, ein schon vorhandenes iPad für die Schule zu nutzen, es wird jedoch die Teilnahme an der Bestellung über das Portal der GfdB empfohlen (siehe Punkt 3.).

1. Wohin werden die iPads geliefert?
Die iPads, die über das Bestellportal der GfdB bestellt werden, werden zunächst gesammelt an die Schule geschickt. Sobald die iPads in der Schule vorliegen und im Verwaltungssystem verfügbar sind, werden die Geräte an die Schülerinnen und Schüler ausgehändigt.

2. Welche Pakete bzw. Ausstattungsvariante empfiehlt die Schule?
Bei der Anschaffung eines iPads sind mehrere Entscheidungen zu treffen. An erster Stelle steht die Entscheidung für eine bestimmte Speichergröße. Die GfdB bietet iPads mit verschiedenen Speichergrößen an. Aktuell beinhaltet das typische Schul-iPad bereits einen Speicher von 64 GB, der für schulische Nutzung absolut ausreichen sollten. Zusätzlich stehen jeder Schülerin und jedem Schüler 200 GB kostenloser iCloud-Speicher zur Verfügung. Dieser Speicher wird über eine von der Schule vergebene zentral verwaltete Apple-ID verfügbar gemacht.
In den Paketen enhalten ist jeweils auch ein Apple Pencil und eine hochwertige Hülle. Wahlweise kann auch eine Tastatur angeschafft werden. Außerdem sind in den Paketen der GfdB Versicherungen enthalten (SchoolProtect), so dass defekte Geräte schnellstmöglich ersetzt werden können.

3. Was muss bezüglich bereits vorhandener iPads beachtet werden?
Ein bereits vorhandenes iPad muss nachträglich mit entsprechender Software und einer Lizenz bestückt werden, damit es in das von der Schule verwaltet werden kann. Hierzu ist es unabdingbar, dass die Geräte entsperrt, in den Werkszustand zurückgesetzt und in ein Zentrum der GfdB eingeschickt werden. Dieser Prozess wird auch über ein Portal koordiniert und verursacht zusätzliche Kosten in Höhe von ca. 40 € pro Gerät. Vorab in der iCloud gespeicherte  Inhalte gehen dabei nicht verloren.

 

Versicherung / Schadensfall

Beim Kauf des iPads über den Partner des Lise-Meitner-Gymnasiums, die Gesellschaft für digitale Bildung (GfdB), ist auch eine entsprechende Versicherung enthalten (School Protect). Bei iPads, die anderweitig angeschafft werden bzw. schon vorhanden sind, kann diese Versicherung nicht in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen in diesem Fall, eine private Versicherung abzuschließen, die im Schadensfall für Reparatur- oder Ersatzleistungen aufkommt. Die aktuellen Versicherungsleistungen können nachgelesen werden. Nachträglich kann keine Versicherung abgeschlossen werden. Für andere iPads, z.B. Ipads von Geschwistern kann keine Versicherung abgeschlossen werden.
1. Wie funktioniert die Abwicklung im Schadensfall?
Die Abwicklung bzw. Meldung eines Schadensfalls erfolgt ohne Umweg über die Schule direkt über das Portal der GfdB: Der Schaden wird dort mit allen relevanten Daten in einem Formular gemeldet, im Anschluss kann ein Versandetikett angefordert werden, um das defekte Gerät zur Reparatur einzusenden.
2. Gibt es für die Dauer der Reparatur die Möglichkeit, ein Leihgerät zu bekommen?
Abhängig von der Ausstattung der Schule mit iPads kann für die Dauer der Reparatur ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt werden.

Mobile Geräteverwaltung

Für die Nutzung der iPads in der Schule ist die Einbindung in eine Mobile Gerätverwaltung, ein mobile-device-management-System (MDM) notwendig. Nur so ist es den Lehrkräften möglich, die iPads der Schülerinnen und Schüler im Unterricht einzuschränken. Darüber hinaus kann der Bildschirm des Schülergeräts von den Lehrkräften eingesehen und bei Bedarf über die digitale Tafel für alle sichtbar gemacht werden.
Beim Kauf des iPads über die GfdB sind die Geräte automatisch mit der Geräteverwaltung der Schule verknüpft (vgl. auch Punkt 3.).

1. Was können die Lehrkräfte auf dem iPad der Schülerinnen und Schüler sehen?
Die Lehrkräfte können sehen, welche Apps während des Unterrichts verwendet werden. Sie können darüber hinaus live den Bildschirm des Schülergeräts betrachten. Auf dem Schülergerät wird zu diesem Zeitpunkt ein Hinweis am oberen Bildschirmrand angezeigt. Diese Form der Kontrolle funktioniert ausschließlich während der Unterrichtszeit, solange Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler sich in einem Raum befinden. Eine derartige Kontrolle ist außerhalb der Schulzeit nicht möglich.

2. Was können die Lehrkräfte auf dem Gerät einschränken?
Die Lehrkräfte können den Bildschirm sperren, so dass die Schülerin bzw. der Schüler auf dem Gerät nicht arbeiten kann. Dies ist z.B. dann sinnvoll, wenn die volle Aufmerksamkeit der Lerngruppe gefordert ist. Darüber hinaus können die Lehrkräfte die Nutzungunerwünschter Apps (z.B. Spiele, Social Media, etc.) blockieren. Diese Form der Einschränkung funktioniert ausschließlich während der Unterrichtszeit, solange Lehrkraft und Schülerin bzw. Schüler sich in einem Raum befinden. Eine derartige Einschränkung ist außerhalb der Schulzeit nicht möglich.

3. Lässt sich die Einbindung in die mobile Geräteverwaltung beim Verlassen der Schule entfernen?
Es ist selbstverständlich möglich, die Einbindung der Schüler-iPads in die mobile Geräteverwaltung bei einem Schulwechsel oder dem Verlassen der Schule (z.B. nach dem Abitur) zu entfernen. Schulische Apps werden im Rahmen dieses Prozesses vom Schüler-iPad entfernt, private Daten bleiben erhalten. Dieser Prozess lässt sich nicht rückgängig machen, sondern eine erneute Einbindung muss von Grund auf wiederholt werden (vgl. Punkt 3.)

Kosten

Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit dem iPad?
Es entstehen Anschaffungskosten für iPad, Appel Pencil, Hülle, Versicherung und MDM-Lizenz.Der Kaufpreis kann direkt oder in 36 Monatsraten entrichtet werden. In jedem Fall geht das iPad sofort in den Besitz der Schülerin bzw. des Schülers über.

Fragen

Falls sie weitere Fragen haben, dann schreiben sie bitte eine Mail an ipad-support@lmg-nhs.de
Wir setzen uns daraufhin mit Ihnen in Verbindung.