Krankmeldungen und Entschuldigungen (Jahrgänge 5 – 10)

Standort Neuenhaus und Uelsen:

  • Krankmeldungen zwischen 8:00 Uhr und spätestens 9:00 Uhr

-per E-Mail unter sekretariat@lmg-neuenhaus.de
-unter der Telefonnummer 05941-922310 oder 05941-922311 oder 05941-922321

  • Formular unter: https://lmg-neuenhaus.de/entschuldigung/
    Eine Krankmeldung ist unbedingt erforderlich, wenn am Tag der Erkrankung eine Klassenarbeit geschrieben wird.
  • Abmeldungen für das Mittagessen in Neuenhaus bitte selbstständig über Giroweb tätigen.
  • Abmeldungen für das Mittagessen in Uelsen für jeden einzelnen Tag bis 9.00 Uhr ebenfalls per Telefon oder E-Mail im Sekretariat. Danach können diese leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Bei Versäumnissen, die der Schüler nicht zu verantworten hat (z.B: Krankheit), muss unverzüglich nachträglich schriftlich durch die Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schüler entschuldigt werden, auch wenn schon telefonisch oder per E-Mail abgemeldet wurde. Der Klassenlehrer sammelt die Entschuldigungen.

Beurlaubungen vom Unterricht für einzelne Stunden oder einen Tag sind immer vorab notwendig, auch bei geplanten OPs, Prüfungen etc.

Formular unter: https://lmg-neuenhaus.de/beurlaubung/

Die Erziehungsberechtigten oder volljährigen Schüler stellen 8 bis 10 Tage zuvor schriftlich einen Antrag auf Beurlaubung beim Klassenlehrer oder Tutor. Dieser genehmigt ggf. für einzelne Stunden oder einen einzelnen Tag. Handelt es sich um mehrere Tage, immer wiederkehrende Einzelstunden oder um einen einzelnen Tag/Zeitraum, der direkt an Ferien grenzt (z.B. Pfingstferien oder Christi Himmelfahrt!), beurlaubt nur die Schulleiterin und auch nur ausnahmsweise. In solchen Fällen muss langfristig beantragt werden.

Bei kirchlichen Feiertagen und Veranstaltungen gelten gesonderte Bestimmungen: Für den Besuch von Gottesdiensten und anderen Feierlichkeiten an religiösen Feiertagen ihrer Konfession können Schülerinnen und Schüler auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten vom Unterricht befreit werden.

Schüler, die vom Religionsunterricht abgemeldet sind, bleiben in der Schule. Nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten an die Schulleitung kann das Verlassen des Schulgeländes gestattet werden.

Eine Befreiung vom Sportunterricht, die über einen Monat hinausgeht, muss schriftlich begründet unter Beifügung eines Attestes bei dem Schulleiter beantragt werden, bei nicht volljährigen Schülern durch die Erziehungsberechtigten.

 

Krankmeldungen in Zeiten von COVID-19

 

Unterrichtsausfall aufgrund besonderer Witterungsverhältnisse

Der Landkreis Grafschaft Bentheim trifft die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall und gibt sie am Morgen auf seiner Homepage und im Rundfunk bekannt. Witterungsbedingter Unterrichtsausfall (z.B. bei Schnee und Eis) gilt grundsätzlich auch für die Schüler der Sekundarstufe 2. Sofern allerdings für diesen Tag Klausuren angesetzt sind, finden sie statt, und zwar im Regelfall ab 10.00 Uhr in den dafür vorgesehenen Räumen. Abweichungen hiervon werden von der Schulleitung geregelt, ggf. durch eine Mail per IServ. Auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall ist eine Betreuung für Schüler, die dennoch zur Schule kommen, gewährleistet. Bitte geben Sie an, wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind in diesem Fall wünschen.

Bei Hitzefrei geht Ihr Kind grundsätzlich nach Hause. Falls dieses nicht möglich sein sollte oder Sie nicht damit einverstanden sind, wird eine Betreuung eingerichtet. Bitte teilen Sie der Schule mit, wenn Sie eine Betreuung für Ihr Kind in diesem Fall wünschen.

Hitzefrei kann gegeben werden, wenn der Unterricht durch hohe Temperaturen in den Schulräumen erheblich beeinträchtigt wird und andere Formen der Unterrichtsgestaltung nicht sinnvoll erscheinen. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin.

gez. F. Voshaar
Schulleiterin