Achtung: Änderung des Vorgehens bei einem positiven Schnelltest

Schülerinnen und Schüler mit einem positiven Selbsttest müssen diesen durch einen Test in einer Teststelle bestätigen lassen. Ist der Test positiv, muss der Schüler/ die Schülerin zuhause bleiben. Das positive Testergebnis wird dem Gesundheitsamt von der Teststelle mitgeteilt. Eine Information des Gesundheitsamtes durch die Eltern ist somit nicht mehr erforderlich (und auch nicht gewünscht - das Containment-Team ist völlig überlastet). Bri/ 02.02.2022
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Die Mediathek sagt Danke!

Nach 5 Jahren Mitarbeit in der Mediatheks-AG möchten wir uns herzlich bei Sophia Hartjens, Alexander Kieft, Mira Schievink und Sebastian Voget bedanken für:
- legendäre Lesenächte
- tolle Adventskalender- u. Vorlese-Aktionen
- einen spannenden Kino-Abend
- die Mithilfe bei der Ausleihe in den großen Pausen
- das fleißige Engagement beim Katalogisieren, Folieren, Sortieren und Bestellen von Medien

und ...
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Zeugniskonferenzen

Elternvertreter benötigen für die Zeugniskonferenzen einen gültigen Impfnachweis oder ein Zertifikat über einen negativen Schnelltest, das nicht älter als 24 Stunden ist. Bri, 17.1.22
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