Aufenthaltsmöglichkeiten in den Pausen bis zu den Osterferien und in der Woche danach

Änderung der Pausenregelung

 

  1. Fünfminutenpausen können zum Toilettengang genutzt werden sowie zum Raumwechseln in der Sek II und (in Ausnahmesituationen) in der Sek I. Ansonsten bleiben die SchülerInnen in den Klassenräumen. Sie werden bis zum Ende der Pause beaufsichtigt von der Lehrkraft, die dort in der vorangegangenen Stunde unterrichtet hat.

 

2. Aufenthaltsmöglichkeiten in der 1. und 2. großen Pause:

Jahrgang 5 und 6: Schulhof oder jeweiliger Flurbereich vor den Unterrichtsräumen im Neubau

Jahrgang 7 und 8: Schulhof (Achtung: versetzte Pausen: 9.00Uhr bis 9.20 Uhr; 10.55 bis 11.10 Uhr)

Jahrgang 9 und 10: im jeweiligen Klassenraum und im Forum

Jahrgang 11: im jeweiligen Klassenraum und im Flur des A-Gebäudes, 2. OG

Jahrgang 12: Mensa

Jahrgang 13: Mensa, C-Gebäude

 

Grundsätzlich ist natürlich auch in den Pausen der Mundschutz zu tragen und die Abstandsregel ist einzuhalten. Jeder Schüler und jede Schülerin kann in den Pausen nach draußen gehen.

Brink/ 15.03.2021