Befreiung von der Präsenzpflicht, Brief des Ministers und eingeschränkter Busbetrieb

Präsenzpflicht

Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht allen Schülerinnen und Schülern in der Präsenzphase im Szenario B vorübergehend bis zum 14. Februar 2021 die Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht.
Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerinnen und Schüler bei der Schule geltend gemacht werden. Ein der Schule zur Verfügung gestelltes Formular kann ebenfalls genutzt werden. Nach Geltendmachung ist eine Rückkehr in die Präsenzphase im Szenario B nicht vorgesehen.
Von der Befreiung von der Präsenzpflicht ausgenommen ist die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten, die auch außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten geschrieben werden können.
Die rechtliche Grundlage für die Befreiung von der Präsenzpflicht ergibt sich aus den Ergänzenden Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), RdErl. d. MK v. 1.12.2016 (SVBl. S. 705).

Brief des Ministers

Zusätzlich ist auch in dieser Woche ein Brief des Kultusministers veröffentlicht worden, der hier zugänglich gemacht wird

... für Eltern

... für Schulleitungen und Lehrkräfte

Eingeschränkter Busbetrieb am Freitag, den 29.1

Am letzten Schultag kommt es zu einem eingeschränkten Betrieb der Busse.
Anbei das Schreiben der Busbetriebe:

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der aktuellen Pandemie Situation und Sicherstellung von Notbetreuung an den Schulen (zahlreiche Grundschulen haben uns bereits regulären Unterricht/Notbetreuung gemeldet) in Zusammenhang mit der Befreiung der Präsenzpflicht haben wir als VGB in Abstimmung mit unserem Aufgabenträger, dem Landkreis Grafschaft Bentheim, uns dazu entschieden, am Freitag den 29.01.2021 von der bisherigen Regelung wie folgt abzuweichen:

1.       Die Busse der Bentheimer Eisenbahn AG und Richters Reisen GmbH verkehren nicht zeitnah nach der dritten Stunde.

2.       Die Busse der unter 1. aufgeführten Firmen verkehren nach dem regulären Fahrplan.

Wir bitten sie darum, die Eltern über diese Maßnahme zu informieren. Für Fahrplanauskünfte stehen den Eltern die Kollegen der Mobilitätszentrale unter 05921/80350 zu Verfügung.

Für Rückfragen ihrerseits stehe ich ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ralf Osterhues

Verkehrsplaner