Brief der Schulleitung an die Schülerinnen und Schüler

Liebe Schülerinnen und Schüler,

nun steht fest, wie die verbleibenden Wochen bis zu den Osterferien am Lise-Meitner-Gymnasium ablaufen werden: In der nächsten Woche ändert sich noch nichts. Ab dem 15. März werden die Jahrgänge 5-7 im täglichen Wechsel und der Jahrgang 12 im wöchentlichen Wechsel unterrichtet. Der 13. Jahrgang wird in dieser Woche weiterhin komplett unterrichtet.
In der Woche ab dem 22. März, der letzten Woche vor den Osterferien werden alle Schüler im Szenario B unterrichtet - die Jahrgänge 5-11 im täglichen Wechsel, die Jahrgänge 12 und 13 im wöchentlichen Wechsel. Das heißt die Hälfte des Jahrgangs 13 hat in der letzten Woche vor den Osterferien Präsenzunterricht, die andere Hälfte in der letzten verbleibenden Woche nach den Osterferien. Die schon bekannten Lise- wechselt-Tabellen finden sich auf der Homepage.
Bitte unbedingt jeden Tag den Vertretungsplan beachten, es wird etliche Raumänderungen geben!
Sportunterricht findet bis auf weiteres nur in den Jahrgängen 5 und 6, 12 und 13 statt.

Es gibt neue Vorgaben für die allgemein bildenden Schulen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Was ist daraus wichtig für uns?

1. Die vorläufigen Gesamtnoten sind von den Lehrerinnen und Lehrern bis zum 17.05 zu ermitteln und zu dokumentieren. In diesem Zusammenhang erhalten alle Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, eine freiwillige Leistung zu erbringen, um ihre Gesamtnote zu verbessern. Diese freiwillige Leistung kann bis vier Wochen vor Schuljahresende erbracht werden. Anders als Hausaufgaben im Präsenzunterricht sollen in allen Schuljahrgängen mündliche und fachspezifische Leistungen, die im Distanzlernen zu Hause erkennbar selbständig erbracht worden sind, bewertet werden. Allerdings muss der Bewertungsaspekt den Schülerinnen und Schülern zuvor deutlich mitgeteilt werden.

2. In allen Fächern und Schuljahrgängen wird im 2. Halbjahr nur eine schriftliche Arbeit geschrieben. Der Fachlehrer/ die Fachlehrerin entscheidet, ob anstelle einer schriftlichen Arbeit eine Ersatzleistung (z.B. ein Referat, eine umfangreichere schriftliche Ausarbeitung u.ä.) erbracht werden kann, die dann als schriftliche Leistung zu bewerten ist. Diese Ersatzleistung kann sowohl im Präsenzunterricht als auch im Distanzlernen erbracht werden, Die schriftliche Arbeit bzw. die Ersatzleistung fließt mit mind. 30% in die Gesamtnote ein. Die Fachlehrer und Fachlehrerinnen können entscheiden, dass Schülerinnen und Schüler einer Lerngruppe die schriftlichen Arbeiten zu unterschiedlichen Zeiten anfertigen. Allerdings dürfen daraus keine Vor- oder Nachteile für einzelne Schülerinnne und Schüler entstehen.

Auch die nächsten Wochen bis zu den Osterferien werden wir schaffen! Und wir freuen uns darauf, dass wieder Leben in die Schule einkehrt. Schön, dass Ihr bald wieder kommt!

Mit herzlichen Grüßen Fenni Brink-Straukamp

 

Der Brief des Kultusministers an die Schülerinnen und Schüler findet sich ...

... für die Sek. I hier und für die Sek. II hier.