Eingeschränkter Regelbetrieb – Szenario A ab Montag, den 31.5.2021

Ab Montag, den 31.5. 2021 findet der Präsenzunterricht wieder an allen Tagen und für alle Schülerinnen und Schüler statt. Die aktuellen Stunden- und Vertretungspläne bitten wir zu beachten. Das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern wird aufgehoben zugunsten eines Kohortenprinzips. Eine Kohorte umfasst i.d.R. einen Schuljahrgang, außer im Bereich des Ganztags, hier sind übergreifende Gruppen in Absprache mit mir möglich. Die Lehrerinnen und Lehrer sind angehalten, das Abstandsgebot zu den Schülerinnen und Schülern einzuhalten, wo immer es möglich ist.

Siehe weitere Informationen in den Ministerbriefen:
... an die Eltern
... an die SchülerInnen der Sek. I
... an die SchülerInnen der Sek. II

 

Aktuell ist davon auszugehen, das sich an der Testpflicht nichts ändert, die schulischen Testmodalitäten nicht geändert werden und weiterhin zwei Tests pro Schüler/ pro Lehrer und Woche ausgeteilt werden. Tests sind weiterhin am Sonntagabend bzw. Montagmorgen und am Dienstagabend bzw. Mittwochmorgen durchzuführen.

 

Zudem muss eine Mund- Nasen-Bedeckung getragen werden. Ausgenommen sind: Sportunterricht; Essen und Trinken bei Einhaltung des Abstandsgebots von 1,50 oder innerhalb der eigenen Kohorte/Klasse; während der Raumlüftung und wenn sich die Personen am Platz befinden; während Klassenarbeiten und Klausuren bei Abstandswahrung. Zur Durchführung besonderer unterrichtlicher Maßnahmen, z.B. Sprechübungen in den Fremdsprachen u.ä. kann die Maske vorübergehend abgenommen werden. Bei einer Inzidenz <35 ist die Maskenpflicht im Unterrichtsraum ausgesetzt.

 

Die besonderen schulischen Hygieneregeln sind weiterhin einzuhalten. (Wegführung, gestaffelte Pausenzeiten, Aufenthalte während der Pausen, Ein- und Ausgänge, Hände waschen, Lüften etc. – siehe die anhängten Hygienepläne:
Hygieneplan Neuenhaus
Hygieneplan Uelsen

Rahmenhygieneplan

 

Schulkiosk und Mensa sind aktuell noch geschlossen. Sobald sich anderes ergibt, wird es auf der Homepage veröffentlicht.

 

Der Ganztagsbetrieb kann wieder starten, wenn Schülerinnen und Schüler aus maximal zwei Jahrgängen an den Angeboten teilnehmen (i.d.R. Jg. 5 und 6; 7 und 8, 9 und 10). Nähere Informationen geben die unterrichtenden Lehrkräfte Bei einer Inzidenz größer als 50 finden keine Ganztagsangebote in jahrgangsübergreifenden Gruppen statt. Nach wie vor bleibt das Singen im Unterricht und im Chor im Gebäude verboten. Der Unterricht der Streicher und Bläser findet ab nächster Woche unter den für das A-Szenario gestellten Bedingungen wieder statt.

 

Eine Notbetreuung findet während des Szenarios A nicht mehr statt.  

 

Schülerinnen und Schüler, die mit vulnerablen Angehörigen in einem Haushalt leben, können nur vom Präsenzunterricht befreit werden, wenn das Gesundheitsamt eine Infektionsschutzmaßnahme für die Schule (z.B. Quarantäne für eine Klasse oder einen Jahrgang) anordnet. Schülerinnen und Schüler, die selbst zu einer Risikogruppe gehören und dieses durch ein ärztliches Attest nachgewiesen haben, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten schulische Aufgaben von zuhause aus wahrnehmen.

 

Aktuell ist das Betreten der Schulgebäude außerschulischen Personen nur gestattet mit Voranmeldung (05941/922310 bzw. 05942/920230)  und Zertifikat über einen negativen Corona-Test.  

 

Brink, 27.Mai 2021