Notbetreuung ab dem 22. April 2020

Für Schüler der Schuljahrgänge 5-8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8.00Uhr bis 13.00Uhr in der Schule gewährleistet.


Diese Notbetreuung
kann nur für Kinder, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen sowie einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig sind, geleistet werden. Hierzu gehören folgende Berufsgruppen:

Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen Bereich und pflegerischen Bereich
Beschäftigte im Bereich der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr
Beschäftigte im Vollzugsbereich, einschl. Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche
Beschäftigte im Bereich der Energie – und Wasserversorgung, der Ernährung und Hygiene, der Informationstechnik und Telekommunikation, des Transport- und Verkehrswesens, der Entsorgung, Finanzen, Medien und Kultur sowie der Risiko- und Krisenkommunikation.

Darüber hinaus darf die Schule in besonderen Härtefällen (drohende Kündigung, Verdienstausfall, psychisch-soziale Extremsituationen) eine Betreuung anbieten.

Nach wie vor gilt, alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung müssen vor einer Inanspruchnahme der Notbetreuung ausgeschöpft werden. Auch weiterhin gilt es, Kontakte zu minimieren, denn der Gesundheitsschutz und die Begrenzung der Neuinfektionen bleiben das oberste Ziel.

Wenn eine Betreuung für Ihr Kind notwendig ist, kontaktieren Sie mich bitte per Mail bis Dienstag, 21.04.2020,11.00Uhr (fenni.brink@lmg-nhs.de). Wir benötigen Ihre Angaben, um die Notbetreuung besser planen zu können. Bei Unklarheiten und Fragen rufe ich Sie gerne an, wenn Sie mir Ihre Telefonnummer angeben.

Ich danke für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen,

Fenni Brink