Die COVID-19 Pandemie bedeutet für die Schulen, dass Präsenzunterricht auf längere Zeit nur mit Einschränkungen stattfinden kann und durch gute – auch digitale – Angebote und Formate ergänzt werden muss. Der Bund und das Land Niedersachsen stellen kurzfristig Mittel für die Beschaffung mobiler Endgeräte bereit, die Schülerinnen und Schülern ohne eigenes einsatzfähiges mobiles Endgerät oder mit nur sehr eingeschränktem Zugang zu Geräten elterlichen Haushalt als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.
Mit Hilfe dieses Sonderausstattungsprogramms soll kurzfristig und einmalig einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern digitaler Unterricht zu Hause, unterstützt mit mobilen Endgeräten, ermöglicht werden, soweit es hierzu einen besonderen Bedarf aus Sicht der Schulen zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte gibt, die das Erreichen der Unterrichtsziele gefährden. Dies erfolgt im Rahmen der dem Schulträger zur Verfügung gestellten Mittel.
Die Bedarfe sind von der Schule zu ermitteln und entsprechend als Antrag an den Schulträger weiterzugeben. Ich bitte daher die betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern sich bei mir persönlich, im Sekretariat der Schule oder auch bei den jeweiligen Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern bis spätestens Montag, den 13. Juli zu melden.
Fenni Brink, 06.07.2020