Unterrichtsbefreiung für den 17. und 18. Dezember und Notbetreuung am 21. und 22. Dezember

Die Weihnachtsferien beginnen in diesem Jahr für die Schülerinnen und Schüler früher. Der 21. und 22. Dezember sind schulfrei. Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 wird wie in der Zeit des Lockdowns eine Notbetreuung angeboten. Wenn Sie diese Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 7. Dezember telefonisch im Sekretariat oder schreiben eine E-Mail an das Sekretariat.

 

Wenn Ihre Kinder auch am 17. und 18. Dezember die Schule nicht mehr besuchen sollen, weil Weihnachten mit vulnerablen Angehörigen gefeiert und ein Ansteckungsrisiko minimiert werden soll, beantragen Sie das bitte schriftlich. Das ist formlos möglich oder auch mit dem folgenden Antrag:  https://schulnetzmail.nibis.de/files/21d692d6fb30a6d42dc015b8d540e3f4/2020-11-26_Antrag_Weihnachten.pdf

Bitte geben Sie den Antrag über Ihre Kinder bis zum 7. Dezember beim jeweiligen Klassenlehrer, der jeweiligen Klassenlehrerin ab. Schülerinnen und Schüler, die schon 18 Jahre alt sind, können diesen Antrag selbst stellen und geben ihn über ihren Tutor, ihre Tutorin ab.

 

Mit den besten Wünschen für eine schöne Adventszeit.

Fenni Brink