Geänderte Verkehrsregeln im Innenstadtbereich von Neuenhaus

Durch die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes haben sich im Innenstadtbereich von Neuenhaus die verkehrsrechtlichen Regelungen geändert. Dies bedeutet für alle eine Umstellung des gewohnten Verhaltens. Da auch viele Schüler und Schülerinnen auf ihrem Weg zur Schule davon betroffen sind würde ich mich freuen, wenn Sie über Ihre schulischen Informationswege auch noch einmal auf diese Veränderungen hinweisen. Wichtig sind m.E. insbesondere die geänderten Vorfahrtsregeln im 30 er Zonen Bereich und ein Hinweis auf das Rechtsfahrgebot.

Folgende Straßen Richtung Innenstadt sind betroffen: Veldhausener Straße ab Kreisel Weidenstraße, Lager Straße ab Ortseingang, Uelsener Straße ab Höhe Hardinger Straße und Hauptstraße ab Teichtor. Die Morsstraße, Berliner Straße und Burgstraße sind auf kompletter Länge betroffen.

In diesen Bereichen wird die Benutzungspflicht für Radfahrer aufgehoben. Durch das Aufbringen von Fahrrad-Piktogramme auf der Straße soll allen Verkehrsteilnehmen verdeutlicht werden, dass auch die Radfahrer zukünftig auf der Straße fahren sollen. Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen auch weiterhin den Gehweg nutzen

An den Übergängen zu diesen Bereichen werden durch bauliche Maßnahmen bzw. durch Markierungen der Wechsel zwischen Radweg und Straße für den Radverkehr ermöglicht. Der Radfahrende soll sicher vom Radweg auf die Straße wechseln können.

Die 30er Zone der Veldhausener Straße wurde bis an den Kreisverkehr Weidenstraße verlängert und mit den bereits vorhandenen 30er Zonen Morsstraße und Seifendamm vereinigt. Damit gelten zukünftig im Bereich des Dackhorstweges, der Hafenstraße, der Straße Mählersgrund sowie im Bereich des „verlängerten“ Teiles der Morsstraße Tempo 30. Die 30er Zone am Wagenhorst wird bis an die Hauptstraße weitergeführt. Die 30er Zone der Hardinger Straße wird bis an die Uelsener Straße erweitert. Für die Berliner Straße gilt komplett Tempo 30.

Für alle erweiterten Tempo 30 Zonen gilt, dass sich an vielen Einmündungen und Kreuzungen die Vorfahrt in Rechts-Vor-Links ändert. An markanten Punkten wird in der ersten Zeit auf die geänderten Vorfahrtsregelungen hingewiesen.

An der Veldhausener Straße vor der Volksbank und an der Uelsener Straße zwischen der Einmündung Berliner Straße und Hardinger Straße wurden Querungshilfen als Fahrbahneinengungen hergestellt.