Einladung zur Elternversammlung und aktueller Elternbrief

Elternbrief für den Monat August

Der aktuelle Elternbrief zum Schuljahresanfang ist da, getrennt für den Standort Neuenhaus und den Standort Uelsen. Viel Freude beim Lesen!

Einladung zur Elternversammlung in Neuenhaus

An die Eltern aller Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 11

Mittwoch, 02. September 2026 um 19.00 Uhr
im Forum des Gymnasiums in Neuenhaus

Zu Beginn erhalten Sie einige Hinweise und Informationen zum neuen Schuljahr. Für den Jahrgang 7 werden die Leihverträge und Nutzungsbedingungen für das Tablet erklärt.
Im Anschluss an den allgemeinen Teil finden Klassenelternschaftsversammlungen in allen Jahrgängen statt. In ihnen werden Planungsdetails für Klassenfahrten und andere die Klasse betreffende Themen besprochen. In der Klasse unterrichtende Fachlehrerinnen und Fachlehrer stellen sich vor und informieren über Arbeitsweisen, Bewertungsmaßstäbe und Unterrichtsinhalte des neuen Schuljahres.

In den Jahrgängen 5, 7, 9 und 11 müssen die Elternvertretungen neu gewählt werden. Wahlberechtigt und wählbar sind die Erziehungsberechtigten von noch nicht volljährigen Schülerinnen und Schülern.

Für Eltern, die das Gebäude kennenlernen möchten, wird eine Führung eingerichtet, die um 18.30 Uhr beginnt (Ausgangspunkt am Fuß der Haupttreppe).

Einladung zur Elternversammlung in Uelsen

An die Eltern aller Schülerinnen und Schüler in den Jahrgängen 5 bis 8

Donnerstag, 03. September 2026 um 19.00 Uhr
in der Aula des Schulzentrums Uelsen

Zu Beginn erhalten Sie einige Hinweise und Informationen zum neuen Schuljahr. Für den Jahrgang 7 werden die Leihverträge und Nutzungsbedingungen für das Tablet erklärt.
Im Anschluss an den allgemeinen Teil finden Klassenelternschaftsversammlungen in allen Jahrgängen statt. In ihnen werden Planungsdetails für Klassenfahrten und andere die Klasse betreffende Themen besprochen. In der Klasse unterrichtende Fachlehrerinnen und Fachlehrer stellen sich vor und informieren über Arbeitsweisen, Bewertungsmaßstäbe und Unterrichtsinhalte des neuen Schuljahres.

In den Jahrgängen 5 und 7 müssen die Elternvertretungen neu gewählt werden.