Vereinbarungen zum Distanzlernen

Vereinbarungen für das Distanzlernen während des Szenario B, während einer Quarantäne für einzelne Schüler, Klassen oder Jahrgänge sowie für die Zeit eines Lockdowns

1. Organisatorisches zur Aufgabenstellung und Abgabe der Aufgaben
- Aufgaben werden von den Lehrkräften am Tag des Unterrichts bis um 13.00 Uhr gestellt und sind in der Regel anzufertigen bis zum nächsten Tag, an dem das Fach wieder auf dem Stundenplan steht. Bei umfang- reicheren Aufgaben kann mehr Zeit gegeben werden.
- Es können keine Aufgaben zum selben Tag eingefordert werden.
- In den Langfächern ist das Erstellen von Wochenplänen insbesondere in den Jahrgängen 5-7 sinnvoll, um für Schüler und Eltern einen guten Überblick zu gewährleisten.
- Aufgaben werden von den Lehrkräften nur über das Aufgabenmodul gegeben und die Lösungen von den Schülern dort hochgeladen.

2. Rückmeldung: Keine Aufgabenbearbeitung bleibt ohne Rückmeldung. Möglichkeiten der Rückmeldung sind:
- Individuelle Korrekturen und Feedback
- Besprechung der Aufgaben in einer Videokonferenz mit einzelnen
Schülern, mit Teilgruppen oder mit der ganzen Lerngruppe
- Musterlösungen – Schüler vergleichen ihre Lösungen mit der Musterlö- sung (insbesondere bei komplexen Aufgabenstellungen und jüngeren Schülern nur bedingt geeignet), Ermutigung zur Nachfrage

3. Richtwerte für die tägliche Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler
- Jahrgänge 5-8: 3 Stunden
- Jahrgänge 9-10: 4 Stunden
- Jahrgänge 11-13: 6 Stunden

4. Terminierung von Videokonferenzen
- im Szenario B nach Absprache
- im Falle eines Lockdown oder einer Quarantänemaßnahme für eine Klasse oder einen Jahrgang möglichst in der Zeit des eigentlichen Un- terrichts, sonst nach Absprache mit den Schülern

5. Konsequenzen
- nicht eingereichte Aufgaben im Distanzlernen entsprechen nicht ge- machten (Haus)- Aufgaben im Präsenzunterricht
- (Unentschuldigte) Abwesenheit bei Videokonferenzen entspricht (un- entschuldigtem) Fehlen im Präsenzunterricht#

6. Kontakterhalt zwischen Schülern und Lehrern und Schülern und Schülern während eines Lockdowns oder einer mindestens zweiwöchigen Klassen- oder Jahrgangsquarantäne

- einmal pro Woche Anruf bei oder Videokonferenz mit jedem Schüler, jeder Schülerin durch Klasssenlehrer(in) oder Co-Klassenlehrer(in), Tutor oder Tutorin.
- einmal pro Woche eine Videokonferenz des Klassenlehrers, der Klassen- lehrerin, des Co-Klassenlehrers, der Co-Klassenlehrerin, des Tutors, der Tutorin mit der Klasse bzw. dem Tutorenkurs, um Feedback einzuholen zu Aufgabenmenge, Komplexität der Aufgaben, Probleme beim Dis- tanzlernen u.a.
- Besprechung von Lernschwierigkeiten (Arbeitsverhalten, Technikprob- leme) mit den Eltern nach Bedarf →Bitte um rasche Rückmeldung durch Schüler und Eltern, wenn Probleme auftauchen

7. Anbieten von Mikrofortbildungen von und für Kolleginnen und Kollegen, z.B. zu
- Videokonferenzen über IServ und teams
- Erstellen eines Lernvideos
- anderer aus dem Kollegium nachgefragter Themen