Antrag auf Schülerfahrkarte

Berechtigt sind:

  • Schüler*innen der Klassen 1-10 allgemeinbildender Schulen
  • Schüler*innen der 11. und 12. Schuljahrgänge im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung der Förderschulen
  • Schüler*innen der Berufseinstiegsschule, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird
  • Schüler*innen der ersten Klasse von Berufsfachklassen, soweit diese ohne Sekundarabschluss I – Realschulabschluss – besucht wird

Die Mindestentfernung zwischen Wohnadresse und Schule beträgt für alle Schulformen mehr als 2,1 km.

Schüler*innen ab Klassenjahrgang 11 der allgemeinbildenden und berufsbildenden Gymnasien haben keinen Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte. Daher bitten wir Sie, keine Informationen (Anträge) an diese Schülergruppe auszugeben.

Einzelbeförderungen sind nur mit einem gesonderten Formular zu beantragen.

Der Online-Antrag ist ab dem 01. April 2026 freigeschaltet!

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

  • Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei reinen Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben.

Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!

Die Anträge für das neue Schuljahr sind direkt online über das Bürgerportal Grafschaft Bentheim

zu stellen.

Die Antragsstellung ist bis zum 10.05.2026 online vorzunehmen. Die Anträge der Schüler*innen, bei denen die Anmeldung an der Schule bzw. die Entscheidung für die Schulform erst später erfolgt, benötigen wir spätestens bis zum 07.06.2026.

Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag in Papierform telefonisch unter 05921-961600 angefordert werden.

Wenn Anträge im laufenden Schuljahr 2026/2027 online gestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen zu rechnen. Die bis zur Aushändigung der Schüler-Sammelzeitkarten entstehenden Kosten, können nicht vom Landkreis erstattet werden.

Alle Fahrkarten des Schuljahres 25/26 verlieren ihre Gültigkeit zum 31. Juli 2026!

Eine weitere Nutzung der D-Tickets über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht gestattet und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was entsprechend geahndet werden kann.

Für das neue Schuljahr 2026/2027 ist zwingend eine neue Fahrkarte zu beantragen.

Die Ausgabe der neuen Fahrkarte erfolgt nach Möglichkeit im Austausch mit der alten Fahrkarte vom Schuljahr 25/26.