Informationen zum Umgang mit Corona und zum Infektionsschutzgesetz

Es bleibt dabei: Wer an Corona erkrankt, bleibt mindestens fünf Tage zu Hause. Erst dann kann man sich mit einem negativen Selbsttest freitesten und wieder zur Schule kommen. Die Eltern müssen den negativen Selbsttest bitte schriftlich (am besten per Mail) an den Klassen- oder Co-Klssenlehrer bestätigen. Weitere Informationen finden Sie und Ihr in den Ministerbriefen.

Die Ministerbriefe…

Bri, 20.9.22