Schülerbeförderung – Busfahrkarten jetzt online bestellen

Busfahrkarten für das Schuljahr 24/25

Um eine effizientere Bearbeitung zu schaffen, bitten wir, die Anträge auf Schülerzeitfahrkarten nur online zu stellen. Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

 

  • Bei Verlust, Beschädigung oder Unlesbarkeit der Schüler-Sammelzeitkarte ist die Erstellung einer Ersatzkarte erforderlich. Ersatzfahrkarten für Deutschland-Tickets können nur über die VGB (Tel. 05921-80350) beantragt werden. Bei „reinen“ Busfahrkarten muss das jeweilige Verkehrsunternehmen kontaktiert werden. Für die Ausstellung der Ersatzfahrkarte wird eine Verwaltungsgebühr (siehe Tarifbestimmungen des Verkehrsunternehmens bzw. des Niedersachsentarifs) erhoben. Es können keine Ersatzfahrkarten über den Landkreis ausgestellt werden!
  • Fahrplanauskünfte können über die elektronische Fahrplanauskunft (www.vbn.de/fahrplaner,www.efa.deoderwww.vgb-mob.de) oder über die 05921 8035-0 eingeholt werden.
  • Info zum Deutschlandticket:

    Diese Fahrkarten sind (trotz abweichenden Aufdruck) nur für ein Schuljahr gültig.
    Die Busfahrkarte muss neu beantragt werden. In den Ferien ist das Ticket nicht gültig.

Antragstellung über den QR-Code:

Die Antragsstellung ist bis zum 10.5.2024 online vorzunehmen. Die Anträge der Schülerinnen und Schüler, bei denen die Anmeldung an der Schule bzw. die Entscheidung für die Schulform erst später erfolgt, benötigen wir spätestens bis zum 07.06.2024.

Nur in Ausnahmefällen kann ein Antrag in Papierform telefonisch unter 05921-961600 angefordert werden.

Wenn Anträge im laufenden Schuljahr 2024/2025 online gestellt werden, ist mit einer Bearbeitungszeit von bis zu drei Wochen zu rechnen. Die bis zur Aushändigung der Schüler-Sammelzeitkarten entstehenden Kosten, können nicht vom Landkreis erstattet werden.

 

Aktuelle Information

- Die Gültigkeit der Deutschlandtickets (D-Tickets) endet am 30.06.2024 ! Eine weitere Nutzung der D-Tickets über diesen Zeitpunkt hinaus ist nicht gestattet und gilt als Fahren ohne Fahrerlaubnis, was entsprechend geahndet werden würde. Es ist daher zwingend erforderlich zum Schuljahr 2024/2025 einen neuen Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen. Dies ist, wie wir Ihnen bereits mitgeteilt haben, ab sofort online möglich.

Die neuen Fahrkarten für die berechtigten Schüler/innen werden wir Ihnen, sofern rechtzeitig ein Antrag auf Schülerbeförderung gestellt wurde, zum Ende der Sommerferien ausliefern. Wir bitten Sie, alle für das abgelaufene Schuljahr 2023/2024 ausgehändigten D-Tickets einzuziehen und die neuen Fahrkarten daraufhin auszuteilen (Fahrkartentausch).

 

- Auch die Fahrschüler/innen, die Fahrkarten der Verkehrsgemeinschaft Grafschaft Bentheim (VGB) oder Meyering Verkehrsgesellschaft (MVGB)  - betrifft Kurzstrecken der Tarifzonen 1 und 2 – besitzen, müssen zum neuen Schuljahr 2024/2025, wie in den vergangenen Schuljahren, einen neuen Antrag stellen und bekommen dann zum Schuljahresbeginn neue Fahrkarten. Die alten Fahrkarten für das Schuljahr 2023/2024 müssen nicht zurückgegeben werden, da hier die Befristung für das Schuljahr klar definiert und erkenntlich ist.