Beurlaubung für den 14., 15. und 16. Dezember

Heute hat Kultusminister Tonne allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, dem Präsenzunterricht an den ersten drei Tagen der nächsten Woche fernzubleiben und stattdessen Fernunterricht wahrzunehmen. Dies ist möglich ohne vorherige Antragstellung, jedoch nicht ohne vorherige Ankündigung. Schülerinnen und Schüler über 18, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, geben das bitte dem Sekretariat per Mail bekannt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bitte ich die Eltern um eine kurze Nachricht an das Sekretariat. Ein Wechsel von Fernunterricht und Präsenzunterricht (z.B. am Montag Fernunterricht, am Dienstag Präsenzunterricht, Mittwoch wieder Fernunterricht usw.) ist nicht möglich.

An den ersten drei Tagen der nächsten Woche sind noch etliche Klassenarbeiten und Klausuren angesetzt. Diese Arbeiten werden ohne Ausnahme geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler, die an diesen Tagen zu Hause sind, müssen nur für die Klassenarbeit kommen, können danach aber direkt wieder nach Hause gehen. Wer große Bedenken hat, für die Zeit der Klassenarbeit oder Klausur mit der Lerngruppe in einem Raum zu sitzen, hat die Möglichkeit entweder in einem anderen Raum alleine zu schreiben oder am gleichen Tag in der 7. Stunde nachzuschreiben. In diesen besonderen Fällen bitte ich um Rückmeldung an mich, entweder über iServ oder telefonisch: 05941-922310.

Mit freundlichen Grüßen,
Fenni Brink-Straukamp
Schulleiterin Lise-Meitner-Gymnasium Neuenhaus und Uelsen

Beleuchtungskontrolle

Sicher durch Herbst und Winter radeln

Ein gut beleuchtetes Fahrrad ist im Herbst und Winter ganz besonders wichtig, auch deshalb stehen Beleuchtungskontrollen durch die Polizei unmittelbar bevor. Es empfiehlt sich also, das eigene Rad vorher selbst einmal zu kontrollieren.
"Das Fahrrad muss vorne einen weißen Frontstrahler und einen weißen Reflektor haben, hinten müssen ein rotes Schlusslicht und ein roter Reflektor vorhanden sein. Neben dem Vorder- und Rücklicht müssen die Pedale vorne und hinten mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. Zwischen den Speichen sind gelbe Rückstrahler an Vorder- und Hinterrad Pflicht. Eine legale Alternative sind reflektierende weiße Streifen an den Reifenflanken". (Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/So-kommen-Radfahrer-gut-durch-Winter,fahrrad1036.html)

 

Unterrichtsbefreiung für den 17. und 18. Dezember und Notbetreuung am 21. und 22. Dezember

Die Weihnachtsferien beginnen in diesem Jahr für die Schülerinnen und Schüler früher. Der 21. und 22. Dezember sind schulfrei. Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 wird wie in der Zeit des Lockdowns eine Notbetreuung angeboten. Wenn Sie diese Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 7. Dezember telefonisch im Sekretariat oder schreiben eine E-Mail an das Sekretariat.

 

Wenn Ihre Kinder auch am 17. und 18. Dezember die Schule nicht mehr besuchen sollen, weil Weihnachten mit vulnerablen Angehörigen gefeiert und ein Ansteckungsrisiko minimiert werden soll, beantragen Sie das bitte schriftlich. Das ist formlos möglich oder auch mit dem folgenden Antrag:  https://schulnetzmail.nibis.de/files/21d692d6fb30a6d42dc015b8d540e3f4/2020-11-26_Antrag_Weihnachten.pdf

Bitte geben Sie den Antrag über Ihre Kinder bis zum 7. Dezember beim jeweiligen Klassenlehrer, der jeweiligen Klassenlehrerin ab. Schülerinnen und Schüler, die schon 18 Jahre alt sind, können diesen Antrag selbst stellen und geben ihn über ihren Tutor, ihre Tutorin ab.

 

Mit den besten Wünschen für eine schöne Adventszeit.

Fenni Brink

Adventskalender-Aktion

Wir möchten in der kommenden Adventszeit eine ganz besondere Aktion unterstützen, und zwar einen virtuellen Adventskalender des project:help e.V. Dieser Lingener Verein leistet seit über 15 Jahren ehrenamtliche Hilfe zur Selbsthilfe in Südafrika. In der Umgebung von Kapstadt wurden in dieser Zeit bereits ein Berufsausbildungszentrum, eine Kindertagesstätte mit Vorschule und eine Schule für Schüler bis Jg. 9 (The Crosspoint Academy) aufgebaut. Mit dieser streben wir in Zukunft auch eine gemeinsame Arbeit, z. B. im Rahmen von Projektunterricht, an.

Gerade jetzt in Pandemiezeiten brauchen alle genannten Einrichtungen eine verstärkte finanzielle Unterstützung. So ist die Idee eines Online-Adventskalenders entstanden, der für nur 5 € „gebucht“ werden kann und kleine virtuelle Überraschungen für Familie und/oder Freunde bereithält.

Wer jetzt neugierig geworden ist und project:help e.V. finanziell unterstützen möchte, findet hier nähere Informationen zum Adventskalender (Inhalt und Anmeldeverfahren). Über die Arbeit des Vereins informiert zudem die folgende Homepage: www.project-help.de. Wir freuen uns sehr über jeden, der mitmacht! (Kle)

Vereinbarungen zum Distanzlernen

Vereinbarungen für das Distanzlernen während des Szenario B, während einer Quarantäne für einzelne Schüler, Klassen oder Jahrgänge sowie für die Zeit eines Lockdowns

1. Organisatorisches zur Aufgabenstellung und Abgabe der Aufgaben
- Aufgaben werden von den Lehrkräften am Tag des Unterrichts bis um 13.00 Uhr gestellt und sind in der Regel anzufertigen bis zum nächsten Tag, an dem das Fach wieder auf dem Stundenplan steht. Bei umfang- reicheren Aufgaben kann mehr Zeit gegeben werden.
- Es können keine Aufgaben zum selben Tag eingefordert werden.
- In den Langfächern ist das Erstellen von Wochenplänen insbesondere in den Jahrgängen 5-7 sinnvoll, um für Schüler und Eltern einen guten Überblick zu gewährleisten.
- Aufgaben werden von den Lehrkräften nur über das Aufgabenmodul gegeben und die Lösungen von den Schülern dort hochgeladen.

2. Rückmeldung: Keine Aufgabenbearbeitung bleibt ohne Rückmeldung. Möglichkeiten der Rückmeldung sind:
- Individuelle Korrekturen und Feedback
- Besprechung der Aufgaben in einer Videokonferenz mit einzelnen
Schülern, mit Teilgruppen oder mit der ganzen Lerngruppe
- Musterlösungen – Schüler vergleichen ihre Lösungen mit der Musterlö- sung (insbesondere bei komplexen Aufgabenstellungen und jüngeren Schülern nur bedingt geeignet), Ermutigung zur Nachfrage

3. Richtwerte für die tägliche Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler
- Jahrgänge 5-8: 3 Stunden
- Jahrgänge 9-10: 4 Stunden
- Jahrgänge 11-13: 6 Stunden

4. Terminierung von Videokonferenzen
- im Szenario B nach Absprache
- im Falle eines Lockdown oder einer Quarantänemaßnahme für eine Klasse oder einen Jahrgang möglichst in der Zeit des eigentlichen Un- terrichts, sonst nach Absprache mit den Schülern

5. Konsequenzen
- nicht eingereichte Aufgaben im Distanzlernen entsprechen nicht ge- machten (Haus)- Aufgaben im Präsenzunterricht
- (Unentschuldigte) Abwesenheit bei Videokonferenzen entspricht (un- entschuldigtem) Fehlen im Präsenzunterricht#

6. Kontakterhalt zwischen Schülern und Lehrern und Schülern und Schülern während eines Lockdowns oder einer mindestens zweiwöchigen Klassen- oder Jahrgangsquarantäne

- einmal pro Woche Anruf bei oder Videokonferenz mit jedem Schüler, jeder Schülerin durch Klasssenlehrer(in) oder Co-Klassenlehrer(in), Tutor oder Tutorin.
- einmal pro Woche eine Videokonferenz des Klassenlehrers, der Klassen- lehrerin, des Co-Klassenlehrers, der Co-Klassenlehrerin, des Tutors, der Tutorin mit der Klasse bzw. dem Tutorenkurs, um Feedback einzuholen zu Aufgabenmenge, Komplexität der Aufgaben, Probleme beim Dis- tanzlernen u.a.
- Besprechung von Lernschwierigkeiten (Arbeitsverhalten, Technikprob- leme) mit den Eltern nach Bedarf →Bitte um rasche Rückmeldung durch Schüler und Eltern, wenn Probleme auftauchen

7. Anbieten von Mikrofortbildungen von und für Kolleginnen und Kollegen, z.B. zu
- Videokonferenzen über IServ und teams
- Erstellen eines Lernvideos
- anderer aus dem Kollegium nachgefragter Themen

Einladung zum Elternsprechtag

Der Elternsprechtag des 5. Jahrgangs ist als Klassenlehrerelternsprechtag gedacht. Sie als Eltern haben die Möglichkeit, einen Termin beim Klassenlehrer zu vereinbaren. Nähere Informationen für den Jahrgang 5 finden Sie hier.

 

Aufgrund des sehr hohen Covid-19-Inzidenzwertes in der Grafschaft Bentheim können die Elternsprechtage der Jahrgänge 6 – 13  im 1. Halbjahr nur telefonisch stattfinden. Nähere Informationen für die Jahrgänge 6-13 finden Sie hier.

 

LMG Covid-19 update

Aktuell ist eine Schülerin des LMG positiv getestet. Das Containment-Team des Gesundheitsamtes ermittelt z.Zt. alle Kontaktpersonen, meldet sich bei ihnen telefonisch und ordnet ggf. eine Quarantäne und eine Testung an. Da seit den Herbstferien eine Maskenpflicht auch im Unterricht gilt und wir weiterhin intensiv lüften, wird die Ansteckungsgefahr im Klassenraum als geringer beurteilt und deshalb nicht mehr die ganze Klasse bzw. der ganze Jahrgang in Quarantäne geschickt, ebenso nicht mehr alle Lehrer und Lehrerinnen, die in der Lerngruppe unterrichtet haben. In aller Regel sind nur die direkten Sitznachbarn und weitere enge Kontaktpersonen, z.B. Fahrgemeinschaften von einer Quarantäne betroffen. Im aktuellen Fall sind gut 20 Schülerinnen und Schüler aus dem 12. Jahrgang unter Quarantäne gestellt. Ein Wechsel in Szenario B erfolgt nicht. Die dafür notwendigen Voraussetzungen liegen nicht vor.
Es ist verständlich, dass bei Ihnen als Eltern und Euch als Schülerinnen und Schüler große Sorge herrscht, wenn über whatsApp oder andere Kanäle bekannt wird, dass eine Schülerin oder ein Schüler des Lise-Meitner-Gymnasiums positiv getestet wurde. Dennoch müssen Sie oder müsst Ihr nicht das Gesundheitsamt anrufen, wenn Ihre Kinder Kontakt zu der infizierten Person hatten, Ihr als Mitschüler und Mitschülerinnen Kontakt zu der infizierten Person hattet. Die Kommunikation verläuft in der umgekehrte Richtung: Die infizierte Person gibt alle Kontaktpersonen beim Gesundheitsamt an und das Containment-Team meldet sich dann bei den Kontaktpersonen und grundsätzlich bei mir als Schulleiterin, um die Kontakte zu überprüfen. Für die schulischen Kontaktpersonen gebe ich die Kontaktdaten an das Gesundheitsamt weiter, informiere die Schulöffentlichkeit und leite alles weitere Notwendige in die Wege. Nach wie vor gilt: Kontakte von Kontaktpersonen, sog. Zweitkontakte erhalten keine Quarantäneanweisung. In dringenden Fragen wenden Sie sich gerne per Mail an mich ( fenni.brink@lmg-nhs.de ) oder auch an die Elternvertreterin Frau Pahnke-Berens, die Fragen sammelt und gebündelt an mich weiterleitet.
Ich danke für das Verständnis!

Fenni Brink