Weihnachten 2020 – Best of LMG Kunst und Quarantäne Challenge

2020 – ein außergewöhnliches Jahr!“

Der Satz gilt auch für das Lise Meitner Gymnasium. Ein kleines Virus hat unseren Schulalltag durcheinandergewirbelt: Shutdown, Masken, Abstände, Erklärfilme, Online-Unterricht, Videokonferenzen, Wechselschichten… ein für Schüler, Eltern und Lehrer herausforderndes Jahr.

Und dennoch auch ein Jahr mit besonders schönen Eindrücken und Erfahrungen. Wir, Schüler, Eltern und Lehrer, haben uns intensiv ausgetauscht, immer wieder Rücksprache gehalten und engen Kontakt gepflegt, trotz und wegen der verordneten räumlichen Distanz. Wir haben viel Neues ausprobiert und gelernt, sind rücksichtsvoll miteinander umgegangen, haben aufeinander aufgepasst und uns umeinander gekümmert. Gefreut, ja, das Herz erwärmt hat uns ein nicht selten gehörter Satz: „Hoffentlich können wir bald wieder in die Schule gehen.“

Jetzt freuen wir uns auf 2021 – wir wollen wieder durchstarten! Wir wünschen uns ein buntes, ein klingendes und fröhliches Jahr – voll mit Theateraufführungen, Ausstellungen, Konzerten, Gesang, Festen und freundlichem schulischen Miteinander!

Das Lise Meitner Gymnasium wünscht allen Schülern, Lehrern und Eltern friedvolle Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2021.

Ihre und Eure Fenni Brink

Solange Lise wechselt ….

Kalender für das Szenario B

Damit Planungssicherheit besteht, finden sich hier der Kalender für die Jahrgänge 5-11 für den Zeitraum nach den Weihnachtsferien:

und für den Jahrgang 12:

 

Wir wünschen allen Schülerinnen und Schülern und ihren Familien frohe Weihnachten und erholsame Ferien!

Lockdown in dieser Woche

Aktualisierte Informationen: Was bedeuten die Beschlüsse von Land und Bund für die Schule?

 

  1. Ab Mittwoch, den 16. 12.2020 ist die Schule nur noch für Schülerinnen und Schüler geöffnet, die nicht zu Hause bleiben können. Im Normalfall bleiben die Schülerinnen und Schüler an diesen letzten drei Tagen der Woche zu Hause im Fernunterricht. Den Appell des Kultusministers, die Kinder nach Möglichkeit nicht zur Schule zu schicken, um Kontakte zu vermeiden, unterstütze ich ausdrücklich.   
  2. Klassenarbeiten und Klausuren werden ab Mittwoch dementsprechend nicht mehr in der Schule geschrieben. Schriftliche Leistungsüberprüfungen sind aber weiterhin möglich in der Zeit des Fernunterrichts, also vom 16.12. bis zum 18.12. Sie werden dann von den Schülerinnen und Schülern zuhause angefertigt und je nach Organisation der Fachlehrkraft in online zugeschickt und innerhalb eines bestimmten Zeitfensters online abgegeben.
  3. Am 14. und 15. Dezember findet Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler statt. Eine Abmeldung vom Unterricht zum vorbeugenden Schutz vulnerabler Familienangehöriger ist für diese Tage jedoch möglich, muss aber dem Sekretariat angezeigt werden (per Mail oder per Telefon)
  4. Am Montag, den 21. Dezember und am Dienstag, den 22. Dezember findet kein Präsenzunterricht mehr statt, die Tage sind unterrichtsfrei. Wir bieten eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6, für die keine andere Art der Betreuung gefunden werden kann, an diesen beiden Tagen an. Der Minister hat darauf hingewiesen, dass es sich nicht um ein Regelangebot handelt, sondern nur in Notsituationen in Anspruch genommen werden sollte, damit auch an diesen beiden Tagen die Kontakte minimiert werden. Die Betreuung findet jeweils statt von 8.00Uhr bis 13.00Uhr. Bitte melden Sie sich im Sekretariat der Schule, wenn eine Betreuung für Ihr Kind nötig ist.

Fenni Brink-Straukamp

Beurlaubung für den 14., 15. und 16. Dezember

Heute hat Kultusminister Tonne allen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnet, dem Präsenzunterricht an den ersten drei Tagen der nächsten Woche fernzubleiben und stattdessen Fernunterricht wahrzunehmen. Dies ist möglich ohne vorherige Antragstellung, jedoch nicht ohne vorherige Ankündigung. Schülerinnen und Schüler über 18, die von der Möglichkeit Gebrauch machen wollen, geben das bitte dem Sekretariat per Mail bekannt. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern bitte ich die Eltern um eine kurze Nachricht an das Sekretariat. Ein Wechsel von Fernunterricht und Präsenzunterricht (z.B. am Montag Fernunterricht, am Dienstag Präsenzunterricht, Mittwoch wieder Fernunterricht usw.) ist nicht möglich.

An den ersten drei Tagen der nächsten Woche sind noch etliche Klassenarbeiten und Klausuren angesetzt. Diese Arbeiten werden ohne Ausnahme geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler, die an diesen Tagen zu Hause sind, müssen nur für die Klassenarbeit kommen, können danach aber direkt wieder nach Hause gehen. Wer große Bedenken hat, für die Zeit der Klassenarbeit oder Klausur mit der Lerngruppe in einem Raum zu sitzen, hat die Möglichkeit entweder in einem anderen Raum alleine zu schreiben oder am gleichen Tag in der 7. Stunde nachzuschreiben. In diesen besonderen Fällen bitte ich um Rückmeldung an mich, entweder über iServ oder telefonisch: 05941-922310.

Mit freundlichen Grüßen,
Fenni Brink-Straukamp
Schulleiterin Lise-Meitner-Gymnasium Neuenhaus und Uelsen

Beleuchtungskontrolle

Sicher durch Herbst und Winter radeln

Ein gut beleuchtetes Fahrrad ist im Herbst und Winter ganz besonders wichtig, auch deshalb stehen Beleuchtungskontrollen durch die Polizei unmittelbar bevor. Es empfiehlt sich also, das eigene Rad vorher selbst einmal zu kontrollieren.
"Das Fahrrad muss vorne einen weißen Frontstrahler und einen weißen Reflektor haben, hinten müssen ein rotes Schlusslicht und ein roter Reflektor vorhanden sein. Neben dem Vorder- und Rücklicht müssen die Pedale vorne und hinten mit gelben Rückstrahlern ausgestattet sein. Zwischen den Speichen sind gelbe Rückstrahler an Vorder- und Hinterrad Pflicht. Eine legale Alternative sind reflektierende weiße Streifen an den Reifenflanken". (Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/So-kommen-Radfahrer-gut-durch-Winter,fahrrad1036.html)

 

Unterrichtsbefreiung für den 17. und 18. Dezember und Notbetreuung am 21. und 22. Dezember

Die Weihnachtsferien beginnen in diesem Jahr für die Schülerinnen und Schüler früher. Der 21. und 22. Dezember sind schulfrei. Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6 wird wie in der Zeit des Lockdowns eine Notbetreuung angeboten. Wenn Sie diese Notbetreuung für Ihr Kind in Anspruch nehmen möchten, melden Sie sich bitte bis zum 7. Dezember telefonisch im Sekretariat oder schreiben eine E-Mail an das Sekretariat.

 

Wenn Ihre Kinder auch am 17. und 18. Dezember die Schule nicht mehr besuchen sollen, weil Weihnachten mit vulnerablen Angehörigen gefeiert und ein Ansteckungsrisiko minimiert werden soll, beantragen Sie das bitte schriftlich. Das ist formlos möglich oder auch mit dem folgenden Antrag:  https://schulnetzmail.nibis.de/files/21d692d6fb30a6d42dc015b8d540e3f4/2020-11-26_Antrag_Weihnachten.pdf

Bitte geben Sie den Antrag über Ihre Kinder bis zum 7. Dezember beim jeweiligen Klassenlehrer, der jeweiligen Klassenlehrerin ab. Schülerinnen und Schüler, die schon 18 Jahre alt sind, können diesen Antrag selbst stellen und geben ihn über ihren Tutor, ihre Tutorin ab.

 

Mit den besten Wünschen für eine schöne Adventszeit.

Fenni Brink

Adventskalender-Aktion

Wir möchten in der kommenden Adventszeit eine ganz besondere Aktion unterstützen, und zwar einen virtuellen Adventskalender des project:help e.V. Dieser Lingener Verein leistet seit über 15 Jahren ehrenamtliche Hilfe zur Selbsthilfe in Südafrika. In der Umgebung von Kapstadt wurden in dieser Zeit bereits ein Berufsausbildungszentrum, eine Kindertagesstätte mit Vorschule und eine Schule für Schüler bis Jg. 9 (The Crosspoint Academy) aufgebaut. Mit dieser streben wir in Zukunft auch eine gemeinsame Arbeit, z. B. im Rahmen von Projektunterricht, an.

Gerade jetzt in Pandemiezeiten brauchen alle genannten Einrichtungen eine verstärkte finanzielle Unterstützung. So ist die Idee eines Online-Adventskalenders entstanden, der für nur 5 € „gebucht“ werden kann und kleine virtuelle Überraschungen für Familie und/oder Freunde bereithält.

Wer jetzt neugierig geworden ist und project:help e.V. finanziell unterstützen möchte, findet hier nähere Informationen zum Adventskalender (Inhalt und Anmeldeverfahren). Über die Arbeit des Vereins informiert zudem die folgende Homepage: www.project-help.de. Wir freuen uns sehr über jeden, der mitmacht! (Kle)

Vereinbarungen zum Distanzlernen

Vereinbarungen für das Distanzlernen während des Szenario B, während einer Quarantäne für einzelne Schüler, Klassen oder Jahrgänge sowie für die Zeit eines Lockdowns

1. Organisatorisches zur Aufgabenstellung und Abgabe der Aufgaben
- Aufgaben werden von den Lehrkräften am Tag des Unterrichts bis um 13.00 Uhr gestellt und sind in der Regel anzufertigen bis zum nächsten Tag, an dem das Fach wieder auf dem Stundenplan steht. Bei umfang- reicheren Aufgaben kann mehr Zeit gegeben werden.
- Es können keine Aufgaben zum selben Tag eingefordert werden.
- In den Langfächern ist das Erstellen von Wochenplänen insbesondere in den Jahrgängen 5-7 sinnvoll, um für Schüler und Eltern einen guten Überblick zu gewährleisten.
- Aufgaben werden von den Lehrkräften nur über das Aufgabenmodul gegeben und die Lösungen von den Schülern dort hochgeladen.

2. Rückmeldung: Keine Aufgabenbearbeitung bleibt ohne Rückmeldung. Möglichkeiten der Rückmeldung sind:
- Individuelle Korrekturen und Feedback
- Besprechung der Aufgaben in einer Videokonferenz mit einzelnen
Schülern, mit Teilgruppen oder mit der ganzen Lerngruppe
- Musterlösungen – Schüler vergleichen ihre Lösungen mit der Musterlö- sung (insbesondere bei komplexen Aufgabenstellungen und jüngeren Schülern nur bedingt geeignet), Ermutigung zur Nachfrage

3. Richtwerte für die tägliche Arbeitszeit der Schülerinnen und Schüler
- Jahrgänge 5-8: 3 Stunden
- Jahrgänge 9-10: 4 Stunden
- Jahrgänge 11-13: 6 Stunden

4. Terminierung von Videokonferenzen
- im Szenario B nach Absprache
- im Falle eines Lockdown oder einer Quarantänemaßnahme für eine Klasse oder einen Jahrgang möglichst in der Zeit des eigentlichen Un- terrichts, sonst nach Absprache mit den Schülern

5. Konsequenzen
- nicht eingereichte Aufgaben im Distanzlernen entsprechen nicht ge- machten (Haus)- Aufgaben im Präsenzunterricht
- (Unentschuldigte) Abwesenheit bei Videokonferenzen entspricht (un- entschuldigtem) Fehlen im Präsenzunterricht#

6. Kontakterhalt zwischen Schülern und Lehrern und Schülern und Schülern während eines Lockdowns oder einer mindestens zweiwöchigen Klassen- oder Jahrgangsquarantäne

- einmal pro Woche Anruf bei oder Videokonferenz mit jedem Schüler, jeder Schülerin durch Klasssenlehrer(in) oder Co-Klassenlehrer(in), Tutor oder Tutorin.
- einmal pro Woche eine Videokonferenz des Klassenlehrers, der Klassen- lehrerin, des Co-Klassenlehrers, der Co-Klassenlehrerin, des Tutors, der Tutorin mit der Klasse bzw. dem Tutorenkurs, um Feedback einzuholen zu Aufgabenmenge, Komplexität der Aufgaben, Probleme beim Dis- tanzlernen u.a.
- Besprechung von Lernschwierigkeiten (Arbeitsverhalten, Technikprob- leme) mit den Eltern nach Bedarf →Bitte um rasche Rückmeldung durch Schüler und Eltern, wenn Probleme auftauchen

7. Anbieten von Mikrofortbildungen von und für Kolleginnen und Kollegen, z.B. zu
- Videokonferenzen über IServ und teams
- Erstellen eines Lernvideos
- anderer aus dem Kollegium nachgefragter Themen